Der Rat der Gemeinde Toppenstedt hat in seiner Sitzung am 23.09.2025 die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 (2) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 (2) für den Bebauungsplan „Tangendorf-Ortslage-Dorfkern" mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift ist im anliegendem Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht.
Mit dem einfachen Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift wird das Ziel verfolgt, eine planungsrechtliche Grundlage für den bisher unbeplanten Dorfinnenbereich von Tangendorf zu schaffen, welche das historisch gewachsene Ortsbild schützt und gleichzeitig ortsbildverträgliche Innenentwicklungsmaßnahmen zulässt.
Durch die Festsetzung bau- und gestaltungsrechtlicher Rahmenbedingungen wird angestrebt, eine geordnete, ortsbildgerechte und nachhaltige Entwicklung des Dorfkerns von Tangendorf zu fördern.
Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift wird im vereinfachten Verfahren nach §13 BauGB aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach §2 (4) BauGB wird abgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift sowie die zugehörige Begründung werden in der Zeit vom
04.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025
im Internetportal der Gemeinde Toppenstedt unter www.toppenstedt-tangendorf.de veröffentlicht und liegen in dieser Zeit zusätzlich im Gemeindebüro der Gemeinde Toppenstedt, Hauptstraße 28, 21442 Toppenstedt während der Öffnungszeiten
Montag: 14:00 - 18:30 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: geschlossen
Freitag: geschlossen
öffentlich und zur allgemeinen Einsicht aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: gemeinde@toppenstedt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Toppenstedt, Hauptstraße 28, 21442). Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben.
Datenschutz:
Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.