Bekanntmachung: Toppenstedt - Bebauungsplan „Altes Sägewerk“ | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Bebauungsplan Toppenstedt - „Altes Sägewerk" mit örtlicher Bauvorschrift. Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB.

Bekanntmachung: Toppenstedt - Bebauungsplan „Altes Sägewerk“

Der Rat der Gemeinde Toppenstedt hat in seiner Sitzung am 02.12.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Altes Sägewerk" gebilligt und die Beteiligung der Offentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Zeitgleich werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange a n der Planung beteiligt.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, bauliche Nachverdichtungspotenziale innerhalb der Ortslage zuzulassen. Dazu soll schwerpunktmäßig das Gelände des ehemaligen Sägewerks städtebaulich neu geordnet werden. Geplant ist, das Gelände einer wohnbaulichen Nutzung zuzuführen. Darüber hinaus wird die Überbaubarkeit des umgebenden Siedlungsbereichs durch Baugrenzen gelenkt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachstehenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie kenntlich gemacht. Die Planung dient der Innenentwicklung und wird daher gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von einer formellen Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und der Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird abgesehen.

Der Bebauungsplanentwurf und die dazugehörige Begründung bestimmten Gutachten und Fachplanungen werden in der Zeit vom

26.01.2026 bis einschließlich 09.03.2026

im Internetportal der Gemeinde Toppenstedt unter www.toppenstedt.salzhausen.de ( > Bürger > B-Pläne) veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen

-im Rathaus Toppenstedt, Hauptstraße 28, 21442 Toppenstedt, Öffnungszeit: Montag von 14.00 bis 18.30 Uhr,

- sowie nach telefonischer Vereinbarung unter 04173-6606

zur allgemeinen Einsicht aus.

Während der Öffentlichkeitsbeteiligung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Stellungnahmen sollen möglichst elektronisch übermittelt werden (gemeinde@toppenstedt.de). Sie können bei Bedarf auch auf anderem Wege abgegeben werden.

Hinweise:

- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist

- Datenschutz: Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB i.V.m. Art. 6 Abs. 1 e ) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und § 3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.