Kreisweite Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren entfällt | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Die Geflügelpest im Landkreis Harburg ist derzeit erfolgreich eingedämmt: Nach Aufhebung der letzten Geflügelpest-Überwachungszone in der Samtgemeinde Tostedt kann ab dem heutigen Freitag, 16. Januar 2026, auch die kreisweite Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren entfallen: Größere Hausgeflügelbestände dürfen dann wieder im Freien gehalten werden.

Kreisweite Stallpflicht für Geflügelhaltungen ab 50 Tieren entfällt

Im Landkreis Harburg hat es seit Anfang Dezember keine Ausbrüche der Vogelgrippe in Geflügelhaltungen mehr gegeben, gleichzeitig wurden keine toten Wildvögel positiv auf Geflügelpest getestet. Der Veterinärdienst der Kreisverhaltung behält die Vogelgrippe-Situation aber sorgfältig im Blick. Insbesondere durch die Rückkehr der Zugvögel im Frühjahr könnte sich erneut ein erhöhtes Ansteckungsrisiko von Hausgeflügel durch Wildvögel ergeben. Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – sind weiterhin ausdrücklich dazu aufgerufen, die zum Schutz vor der Geflügelpest notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten.

Informationen zur aktuellen Geflügelpest-Situation im Landkreis Harburg sowie Merkblätter mit den wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpestprävention und zusätzliche Informationen des Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) finden sich unter www.landkreis-harburg.de/gefluegelpest . Insbesondere sollte soweit wie möglich verhindert werden, dass Hausgeflügel mit Wildgeflügel und insbesondere mit Wasservögeln in Kontakt kommen kann. Zudem sollten Geflügelhalterinnen und -halter – auch bei Kleinst- und Hobbyhaltungen – ihr Geflügel immer genau auf Auffälligkeiten beobachten (beispielsweise vermehrte Sterblichkeit, verringerte Nahrungs- oder Wasseraufnahme oder Rückgang der Legeleistung) und Krankheits- oder Todesfälle vom behandelnden Tierarzt abklären lassen sowie dem Veterinäramt des Landkreises Harburg mitteilen (Telefon: 04171/ 693 466, tiergesundheit@lkharburg.de).

Tot aufgefundene Wildvögel (Wasser- und Greifvögel) sollten dem Veterinäramt weiterhin gemeldet werden, um über ein passives Wildgeflügelmonitoring schnell reagieren zu können, sollte sich die Situation wieder verändern. Haustiere und Personen ohne die erforderlichen Schutzmaßnahmen sollten dabei einen direkten Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln vermeiden. Jägerinnen und Jäger oder Personen, die dennoch mit Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Geflügelhaltungen während der nächsten 48 Stunden nicht betreten.

Hintergrund: Die Geflügelpest (Aviäre Influenza oder Vogelgrippe des Subtyps H5) ist eine hochansteckende, anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen sowie vielen anderen Wildvögeln auftreten kann. Sie führt bei infizierten Vögeln zu schweren Erkrankungen, massenhaftem Verenden und dadurch bei Hausgeflügel auch zu schweren wirtschaftlichen Schäden. Eine Behandlung für infizierte Vögel gibt es derzeit ebenso wenig wie einen in Deutschland zugelassenen Impfstoff. Erkrankungen beim Menschen sind äußerst selten und setzen einen sehr engen Kontakt mit infizierten Tieren voraus. Erhitzte Geflügelprodukte können unbedenklich verzehrt werden.

Quelle: Presseinformation des Landkreises Harburg