Die Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst wissen nicht, wo sie im häuslichen Umfeld auf solche speziellen Notlagen und Bedürfnisse treffen können. Damit sich das ändert und sie in solchen Fällen schnell und gezielter helfen können, setzen der Zivil- und Katastrophenschutz sowie die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Harburg künftig auf das bundesweite Notfallregister.
Die Kreisverwaltung bindet beide Bereiche über einen direkten Zugang an die dort hinterlegten Informationen an. Damit diese aktuell, vollständig und aus erster Hand vorliegen, richtet sich das Notfallregister unter www.notfallregister.eu direkt an alle Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen im Landkreis Harburg. Sie können dort selbst oder mit Unterstützung von Angehörigen, Betreuenden oder Pflegediensten wichtige Informationen hinterlegen. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu gesundheitlichen Einschränkungen, benötigten Hilfsmitteln oder lebenserhaltenden medizinischen Geräten, die immer häufiger auch in den eigenen vier Wänden und abseits von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen zum Einsatz kommen. Die Daten werden ausschließlich von den registrierten Personen selbst beziehungsweise ihren Unterstützenden gepflegt und können jederzeit aktualisiert werden.
In Krisen- und Notfallsituationen – etwa bei einem länger anhaltenden Stromausfall, einer Evakuierung, einem Hochwasser oder anderen Gefahrenlagen – können die Leitstelle sowie der Zivil- und Katastrophenschutz in der Abteilung Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz auf diese Informationen zugreifen. So lässt sich benötigte Hilfe schneller und passgenauer organisieren.
Besonders wichtig ist das Notfallregister beispielsweise für Menschen, die auf ein elektrisch betriebenes Beatmungsgerät, ein Sauerstoffgerät oder einen elektrischen Rollstuhl angewiesen sind. Auch Dialysepatientinnen und -patienten oder Menschen, die regelmäßig auf medizinische Versorgung angewiesen sind, können von einer Registrierung und Informationen im Register profitieren. Außerdem richtet sich das Angebot an gehörlose und schwerhörige Menschen, die akustische Warnungen oder Lautsprecherdurchsagen nicht oder nur eingeschränkt wahrnehmen können. Über im Register hinterlegten Kontaktdaten und Hinweise wissen Einsatzkräfte von Feuerwehr und Rettungsdienst von diesen Menschen und können sie im Notfall gezielter erreichen und unterstützen. In Deutschland gibt es kein zentrales Register mit den Daten von Menschen mit Lebensunterstützungssystemen. Weder gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür, noch sind Krankenkassen und Pflegedienste verpflichtet, entsprechende Patientendaten an die Katastrophen- und Bevölkerungsschutzbehörden zu melden. Deshalb hatte der Landkreis Harburg solche Informationen bereits vor einigen Jahren selbst abgefragt und möchte nun über das Notfallregister weitere und aktuelle Informationen gewinnen.
In den kommenden Wochen wird die Kreisverwaltung gezielt über das Notfallregister informieren und dazu insbesondere auch Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulante Pflegedienste über die Möglichkeiten informieren, die das Register bietet, und ihnen falls nötig auch bei der Registrierung zur Seite stehen. Ziel ist es, möglichst viele Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen für die Nutzung des Registers zu gewinnen und ihre Sicherheit in Not- und Krisensituationen zu erhöhen. Denn es liegt auf der Hand: Je mehr relevante Informationen den Einsatzkräften im Ernstfall zur Verfügung stehen, desto schneller und gezielter können sie Hilfe leisten.
Die Nutzung des Notfallregisters ist kostenlos. Registrieren können sich Einzelpersonen und Einrichtungen. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter www.notfallregister.eu.
Außerdem steht Sabrina Horstmann in der Abteilung Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz des Landkreises Harburg gern unter bevoelkerungsschutz@lkharburg.de für Fragen zur Verfügung.
Quelle: Landkreis Harburg
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