Um die Sicherheit von Menschen, Tieren und Gebäuden zu gewährleisten, gilt in der Samtgemeinde Salzhausen auch zum kommenden Jahreswechsel eine Allgemeinverfügung zum Abbrennen von Feuerwerk.
📅 Geltungszeitraum
Die Verfügung gilt vom 31. Dezember 2025, 0:00 Uhr (Silvester), bis zum 1. Januar 2026, 24:00 Uhr (Neujahr).
In diesem Zeitraum ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 – darunter fallen insbesondere Raketen, Leuchtkugeln und andere Feuerwerkskörper mit Leuchteffekten – in bestimmten Bereichen vollständig untersagt. Die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen bleiben darüber hinaus weiterhin gültig.
📍 Wo gilt das Verbot?
Das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 ist in einem Umkreis von 200 Metern um folgende Bereiche nicht erlaubt:
🏠 Brandempfindliche Gebäude und Anlagen
Reetdachhäuser
Holzhäuser
Gebäude mit leicht entflammbarer Dachdeckung
Brandempfindliche Betriebe und Anlagen, z. B.:
Tankstellen und Tankanlagen
Holzlager
Betriebe der chemischen Verarbeitung
🐾 Tiere und Tierhaltungen
Ebenfalls verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 – auch bei reiner Knallwirkung – sowie das Schießen mit Schreckschuss- und Signalwaffen im Umkreis von 200 Metern um:
Tierhaltungsbetriebe
Tiergehege
Koppeln
👥 Wer ist betroffen?
Die Allgemeinverfügung richtet sich an alle Personen, die sich während des genannten Zeitraums im Gebiet der Samtgemeinde Salzhausen aufhalten und pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 abbrennen möchten.
🎆 Warum diese Regelung?
Die Maßnahmen dienen dem Schutz vor Bränden, der Sicherheit von Menschen und Tieren sowie dem Erhalt empfindlicher Bausubstanz. Gerade Reetdachhäuser und Tierhaltungen sind besonders gefährdet und benötigen zusätzlichen Schutz.
Bei Fragen steht die Samtgemeinde Salzhausen gerne zur Verfügung. Vielen Dank für Euer Verständnis und Eure Mithilfe für einen sicheren Jahreswechsel.