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Anpassung des RROP 2025

Windenergie

Die Gemeinde Toppenstedt engagiert sich für den Ausbau erneuerbarer Energien, und ist hier schon in den Vorjahren tätig geworden. Mit Beschluss vom 13.09.2022 (Top 6.2) wurde die Fläche zwischen Toppenstedt und Tangendorf für die Berücksichtigung im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) vorgeschlagen. Für diese Fläche wurde bereits ein Projektierer durch die Eigentümer gewonnen. Für die Flächen westlich der A7 in der Gemarkung Toppenstedt /Tangendorf haben sich ebenfalls schon Projektierer vorgestellt. Ein Abschluss durch die Eigentümer ist noch nicht erfolgt. Dies alles geschieht im Einklang mit den Bürgern der Gemeinde.

Anpassung des RROP

Im Dezember 2024 hat der Kreistag des Landkreis Harburg einen Entwurf zum neuen RROP 2025 mit den Potentialflächen des Landkreises für Windenergieanlagen verabschiedet. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung waren bis zum 26. März 2025 einzureichen. Neben den oben beschriebenen Flächen der Gemeinde Toppenstedt ist eine weitere große Fläche, die sogenannte Osterheide, ausgewiesen worden. Hiergegen regt sich massiv Widerstand in der Bevölkerung. Auch der Gemeinderat ist geschlossen gegen die Ausweisung der Osterheide als Potenzialfläche. Für die Stellungnahme der Gemeinde sind in mehreren Besprechungen die unterschiedlichen (Be)Gründungen zusammengetragen worden. Die endgültige Fassung wurde in der Ratssitzung vom 25.03.2025 vorgestellt, öffentlich diskutiert und beschlossen.