Bekanntmachung Ortslage Tangendorf-Dorfkern | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 4a Abs. 3 BauGB

Bekanntmachung Ortslage Tangendorf-Dorfkern

Der Rat der Gemeinde Toppenstedt hat in seiner Sitzung am 21.04.2026 eine erneuter Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 4a Abs. 3 BauGB für den Bebauungsplan „Ortslage Tangendorf-Dorfkern“ mit örtlicher Bauvorschrift beschlossen. Der Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift ist im anliegenden Übersichtsplan durch eine schwarze unterbrochene Linie gekennzeichnet.

Aus den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung abgegebenen Stellungnahmen und der daraus resultierenden Abwägung wurden folgende Änderungen am Bebauungsplanentwurf sowie der örtlichen Bauvorschrift vorgenommen:

Zum Bebauungsplan

• Wegfall der gemeindlichen Erhaltungsgebote von Bäumen und Baumgruppen

• Anpassung von Baugrenzen

Zur örtlichen Bauvorschrift

• Anpassung der zulässige. Dachneigung fürlandwirtschaftliche und rein gewerblich genutzte Gebäude

• Regelung von Proportionsverhältnissen zwischen First und Traufe bei Walmdächern

• Wegfall der Größenordnung von Wintergärten (§6 der örtlichen Bauvorschrift)

• Anpassung der zulässigen Höhe von Einfriedungen gegenüber öffentlichen Flächen (§7 der örtlichen Bauvorschrift)

• Klarstellung und Anpassung der zulässigen Größe von Werbeschildern (§8 der örtlichen Bauvorschrift)

Mit dem Bebauungsplan wird das Ziel verfolgt, eine planungsrechtliche Grundlage für den bisher unbeplanten Dorfinnenbereich von Tangendorf zu schaffen, die sowohl den Schutz des historisch gewachsenen Ortsbildes als auch eine städtebaulich verträgliche Weiterentwicklung ermöglicht.

Die örtliche Bauvorschrift zielt darauf ab, einen einheitlichen Gestaltungsmaßstab innerhalb des Geltungsbereiches festzulegen, die sich an bestehenden orts- und regionaltypischen Bauweisen orientiert.

Der Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift wird im vereinfachten Verfahren gemäß §13 BauGB aufgestellt; von der Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift sowie die zugehörige Begründung werden in der Zeit vom

16.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026

im Internetportal der Gemeinde Toppenstedt unter www.toppenstedt.salzhausen.de/ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die Unterlagen in dieser Zeit im Gemeindebüro der Gemeinde Toppenstedt, Hauptstraße 28, 21442 Toppenstedt, während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an: gemeinde@toppenstedt.de), können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Toppenstedt, Hauptstraße 28, 21442 Toppenstedt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift unberücksichtigt bleiben.

Datenschutz

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt auf Grundlage des §3 BauGB i. V. m. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und §3 Niedersächsisches Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.